Das Bau- und Immobilienrecht regelt sämtliche rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung, der Nutzung, der Finanzierung und der Übertragung von Immobilien. Es betrifft sowohl private als auch institutionelle Akteure und erfordert eine enge Abstimmung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.
Wir begleiten Private, Unternehmen, Investoren, Bauherren und öffentliche Körperschaften in allen Phasen eines Immobilienprojekts – von der Konzeption und Strukturierung über die Vertragsgestaltung und Finanzierung bis hin zur Realisierung, Nutzung oder Veräusserung.
Im privatrechtlichen Bereich beraten unsere Anwältinnen und Anwälte insbesondere bei:
- Immobilienentwicklungen und -transaktionen, einschliesslich der Ausarbeitung und Verhandlung von Kauf-, Verkaufs- und Werkverträgen;
- öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), von der Vertragsstruktur bis zur Umsetzung komplexer Projekte;
- Restrukturierungen von Immobiliengesellschaften sowie bei Fusionen, Übernahmen und Vermögensübertragungen;
- Immobilien-Due-Diligence im Rahmen von Akquisitionen oder Finanzierungen zur Identifikation rechtlicher, technischer und umweltrechtlicher Risiken;
- Bauverträgen aller Art, insbesondere Werk-, Generalunternehmer-, Architekten- und Ingenieurverträgen, der Einholung von Gutachten sowie der Vorbereitung von Schieds- oder Gerichtsverfahren.
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir unsere Mandanten in allen Projektphasen, namentlich bei:
- Bau- und Planungsbewilligungsverfahren, einschliesslich Vorprüfungen und Rechtsmittelverfahren;
- Raumplanung und Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, insbesondere bei der Erstellung von Sondernutzungsplänen;
- Verwaltungsverfahren und -streitigkeiten (Baubewilligungen, Baupolizei, Enteignung, Vorkaufsrechte, Raumplanung);
- Fragen im Zusammenhang mit Zweitwohnungen (Lex Weber);
- Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland (Lex Koller);
- öffentlichen Beschaffungswesen im Zusammenhang mit Bau- und Infrastrukturprojekten;
- umweltrechtlichen Fragestellungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verstehen sich als strategische Partner ihrer Mandanten. Sie sichern Transaktionen ab, antizipieren Risiken, führen Verhandlungen mit privaten und öffentlichen Akteuren und vertreten die Interessen ihrer Mandanten vor Zivil-, Handels- und Verwaltungsbehörden.