Als Anwälte und Anwältinnen im Dienste öffentlicher Akteure begleiten wir öffentliche Körperschaften (Kantone, Gemeinden, Gemeindeverbände) und öffentlich-rechtliche Einrichtungen in allen rechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die Prozessführung, wobei wir einen pragmatischen Ansatz verfolgen, der darauf ausgerichtet ist, die Entscheidungen öffentlicher Körperschaften abzusichern.
Wir verfügen über übergreifende Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, sodass wir die Körperschaften in jeder Phase ihres Handelns unterstützen können: Funktionsweise der Organe, Ausarbeitung und Umsetzung von Verwaltungsverfügungen, Abschluss und Ausführung öffentlicher Verträge, Raumplanung, Städtebau, Umweltrecht sowie Verwaltungshaftung. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Bereich Verwaltungsuntersuchungen innerhalb öffentlicher Körperschaften. Da wir es gewohnt sind, eng mit gewählten Vertretern sowie staatlichen und kommunalen Stellen zusammenzuarbeiten, bieten wir eine rechtliche Unterstützung, die auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Falls zugeschnitten ist (Fristen, rechtliche Fragen, Anforderungen an die Rechtssicherheit). Wir sind überdies auch im Vorfeld von Projekten tätig, um das Risiko von Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.