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Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht regelt die Organisation des Gesundheitssystems sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Gesundheitsfachpersonen, Patientinnen und Patienten, Versicherern und Behörden. Es umfasst medizinrechtliche Fragestellungen ebenso wie administrative, finanzielle und regulatorische Aspekte der Leistungserbringung im Gesundheitswesen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf die rechtliche, berufsethische und wirtschaftliche Beratung von Ärzten, medizinischen Einrichtungen, Spitälern, Versicherern sowie Patientinnen und Patienten. Wir begleiten unsere Mandanten in einem stark regulierten Umfeld, das von komplexen gesetzlichen Vorgaben und einer sich stetig weiterentwickelnden Rechtsprechung geprägt ist.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Streitigkeiten im Zusammenhang mit der medizinischen Abrechnung (TARMED, TARDOC, SwissDRG), Wirtschaftlichkeits- und Rechnungsprüfungen durch Versicherer, Fragen der ärztlichen Haftung, dem Schutz von Patientendaten sowie die Regulierung der Gesundheitsberufe. Dank fundierter Kenntnisse im Gesundheits- und Sozialversicherungsrecht bieten unsere Anwältinnen und Anwälte eine umfassende, strategische und sorgfältige Beratung in diesem hochspezialisierten Bereich.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung von Ärzten, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen zu regulatorischen Fragen, Bewilligungen zur Berufsausübung sowie zu Kooperations- und Zusammenarbeitsverträgen;
  • Unterstützung bei Wirtschaftlichkeits- und Rechnungsprüfungen durch Krankenversicherer;
  • Bearbeitung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Tarifsystemen, insbesondere TARMED und TARDOC, sowie Verfahren zur Festlegung von Tarifen (TARMED-Taxpunktwert, SwissDRG);
  • Rechtsberatung zu zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Haftung;
  • Vertretung gegenüber kantonalen und eidgenössischen Behörden (Bewilligungen, Kontrollen, Sanktionen, Entzug der Berufsausübungsbewilligung);
  • Beratung zu Fragen des Berufsgeheimnisses, des Datenschutzes und des Zugangs zu medizinischen Unterlagen;
  • Vertretung vor Disziplinar-, Verwaltungs- und Justizbehörden.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verstehen sich als strategische Partner ihrer Mandanten. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Verfahren effizient zu steuern und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, welche die rechtlichen Anforderungen mit den wirtschaftlichen Realitäten des Gesundheitswesens in Einklang bringen.