Stefano Fabbro ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig und arbeitet ausschließlich in den folgenden Bereichen:
- Wirtschaftsrecht: Beratung und Strukturierung komplexer Fälle in allen Geschäftsbereichen (M&A, Joint Ventures), Verhandlung strategischer Verträge und proaktives Management von Geschäftsrisiken. Sein Ansatz zielt darauf ab, Herausforderungen zu antizipieren, um jede Transaktion abzusichern und die wirtschaftliche Leistung zu maximieren.
- Gesellschaftsrecht: Individuelle und strategische Begleitung von Unternehmen und deren Führungskräften – für nationale oder internationale Konzerne – in jeder wichtigen Phase: Gründung, Aktionärsvereinbarungen, Governance, grenzüberschreitende Umstrukturierungen, Unternehmensübertragungen, einschliesslich Arbeitsrecht.
- Immobilienrecht: Durchführung von Immobilientransaktionen (Projektentwicklung, Erwerb, Veräusserung, Finanzierung, gewerbliche Mietverträge) und Verwaltung von Immobilienportfolios. Compliance-Audits, Bewertung von Vermögenswerten und Transaktionsberatung für institutionelle und private Investoren, mit anerkannter Erfahrung im Bereich PPP (Public-Private Partnership).
- Baurecht: Expertise in der Steuerung komplexer Immobilienprojekte (im Bereich des öffentlichen und privaten Rechts), Ausschreibungsverfahren, Bauausführung, Streitbeilegung, einschliesslich Rechtsstreitigkeiten und Haftung der Beteiligten. Beratung von öffentlichen Körperschaften und privaten Betreibern.
Dank seiner Mandate als Verwaltungsratsmitglied und seiner zehnjährigen Tätigkeit als ehemaliges Mitglied einer Gemeindeexekutive verfügt Stefano Fabbro über Erfahrung in den Bereichen Governance und branchenübergreifendes Management (Immobilien, Bauwesen, Finanzen, Automobilindustrie) und verfolgt einen strategischen und bereichsübergreifenden Ansatz. Er ist in der Westschweiz und international tätig und hat den „Italian Desk” der Kanzlei entwickelt, um grenzüberschreitende Probleme mit hohem Mehrwert zwischen der Schweiz und Italien zu lösen.
Sein Engagement: massgeschneiderte Betreuung, uneingeschränkte Reaktionsfähigkeit und kompromisslose Verteidigung der Interessen seiner Mandanten, mit absoluter Vertraulichkeit und Sorgfalt in jedem dieser vier Schlüsselbereiche, von der Risikoprävention bis zur Beilegung von Streitigkeiten vor Gericht.