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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Das Haftpflichtrecht bezweckt den Ersatz von Schäden, die infolge eines Unfalls, eines Behandlungsfehlers, eines fehlerhaften Produkts oder einer widerrechtlichen Handlung entstanden sind. Das eng damit verbundene Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten, Versicherern und Dritten, sowohl im Bereich der Privatversicherungen (Haftpflicht, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung) als auch der Sozialversicherungen (UVG, IVG, BVG).

Unsere Kanzlei verfügt über anerkannte Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Versicherungsrecht, insbesondere auch im Bereich der Sozialversicherungen. Wir beraten und vertreten sowohl geschädigte Personen und Versicherte als auch Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherer und Arbeitgeber.

Unsere Anwältinnen und Anwälte, darunter ein Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, begleiten unsere Mandanten in allen Phasen eines Schadenfalls, vom Schadenseintritt über die Abklärung der Haftungs- und Versicherungsfragen bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Entschädigungsansprüchen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine strategische, konsequente und zugleich menschliche Betreuung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung und Vertretung von Geschädigten nach Unfällen oder medizinischen Behandlungsfehlern;
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Privatpersonen im Zusammenhang mit Haftungsfällen;
  • Führung von Verfahren im Bereich der Sozialversicherungen (UVG, IVG, BVG), einschliesslich Einsprache- und Beschwerdeverfahren;
  • Strafrechtliche Vertretung von Opfern und Angehörigen bei Körperverletzung oder Tötungsdelikten;
  • Bewertung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere Verdienstausfall, Versorgerschaden, Rentenschaden, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft, Haushaltsschaden sowie Genugtuungsansprüchen;
  • Unterstützung von Privat- und Sozialversicherern bei Regressansprüchen gegenüber haftpflichtigen Dritten;
  • Vertretung vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsbehörden, sofern eine aussergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfolgen einen pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz. Ziel ist es, komplexe Schadenfälle effizient zu betreuen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten zu schützen und angemessene, nachhaltige Lösungen zu erreichen.