Joëlle De Sepibus
Freiburg
Joëlle De Sepibus
Rechtsanwältin, Doktorin der Rechtswissenschaften, Privatdozentin
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Mietrecht, Leasing und Stockwerkeigentum (STWE)

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern und betrifft die entgeltliche Nutzung von Wohn-, Geschäfts- und Industrieimmobilien. Es stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien sicher und bildet die Grundlage für stabile und rechtssichere Mietverhältnisse.

Das Leasing ist eine weit verbreitete Finanzierungsform, welche die Nutzung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten ermöglicht, ohne Eigentum zu übertragen. Es wird insbesondere im geschäftlichen Umfeld eingesetzt und beruht auf einer vertraglichen Aufteilung von Risiken, Kosten und Verantwortlichkeiten. Da das Leasing im Schweizer Recht nicht umfassend geregelt ist, kommt der Rechtsprechung besondere Bedeutung zu, namentlich bei Fragen zu Mängeln, Haftung, Garantien und Vertragsauflösung.

Das Stockwerkeigentum (STWE) ist eine besondere Form des Miteigentums, die den ausschliesslichen Besitz einzelner Einheiten (Wohnungen, Büros, Geschäftsflächen) mit der gemeinsamen Nutzung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile eines Gebäudes verbindet. In der Praxis stellen sich dabei häufig komplexe rechtliche Fragen zur Organisation der Gemeinschaft, zur Kostenverteilung, zu baulichen Massnahmen sowie zu Nutzungs- und Verhaltensregeln.

Eine fundierte rechtliche Begleitung ist in all diesen Bereichen unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und langfristig tragfähige Lösungen zu sichern.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Privatpersonen, Vermieter, Mieter, Leasinggeber und -nehmer sowie Stockwerkeigentümer und deren Gemeinschaften in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Miet-, Leasing- und STWE-Verträgen sowie Reglementen;
  • Beratung zu Rechten und Pflichten der Parteien, Risikoanalyse und präventive Konfliktvermeidung;
  • Unterstützung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen, Mediationen und Verfahren vor Stockwerkeigentümerversammlungen;
  • Führung und Begleitung von Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten bei miet- und leasingrechtlichen Streitigkeiten (Kündigung, Räumung, Mietzinsanfechtung) sowie bei Konflikten innerhalb von Stockwerkeigentümergemeinschaften.

Unsere Tätigkeit ist geprägt von einem pragmatischen, lösungsorientierten Ansatz, mit dem Ziel, rechtliche Sicherheit zu schaffen und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten effizient zu schützen.