Julie Eigenmann
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Alexandre Fumeaux
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Familien- und Scheidungsrecht

Das Familien- und Scheidungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Fragen des familiären Zusammenlebens, der Abstammung, der Trennung sowie dem Schutz von Kindern und Erwachsenen. Es umfasst insbesondere die Ehe und eingetragene Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Unterhaltsansprüche, elterliche Sorge, Besuchsrechte sowie Massnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Personen.

Kommt es zu Konflikten – insbesondere wenn Kinder betroffen sind –, setzen sich unsere Anwältinnen und Anwälte dafür ein, das Wohlergehen der Familie in den Mittelpunkt zu stellen und ausgewogene, nachhaltige Lösungen zu finden. Wir begleiten unsere Mandanten umfassend, rechtlich wie auch strategisch, und unterstützen sie bei sensiblen Entscheidungen in oftmals belastenden persönlichen Situationen.

Auch in emotional angespannten Konstellationen verfolgen wir vorrangig einen vermittelnden und lösungsorientierten Ansatz. Wo eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, stellen wir eine entschlossene und konsequente Wahrung der Rechte unserer Mandanten vor Gericht sicher.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei nationalen und internationalen Sachverhalten, einschliesslich grenzüberschreitender Scheidungen, Fragen der Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung und Begleitung bei Trennungen und Scheidungen, einschliesslich internationaler Verfahren;
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Scheidungsvereinbarungen sowie Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft;
  • Festsetzung, Anpassung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten;
  • Auflösung von Güterständen und Aufteilung von Vermögenswerten;
  • Kindes- und Erwachsenenschutz (Beistandschaften, Vormundschaften, Vorsorgeaufträge);
  • Vermögens- und Nachlassplanung, insbesondere durch Eheverträge und Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften;
  • Gerichtliche Vertretung vor Zivilgerichten sowie vor Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Unsere Tätigkeit ist geprägt von Diskretion, Empathie und juristischer Präzision. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, tragfähige Lösungen zu entwickeln und die persönlichen wie auch wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten langfristig zu sichern.