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Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person auf deren Erben. Es betrifft sowohl die Nachlassplanung zu Lebzeiten als auch die Abwicklung und Teilung des Nachlasses nach dem Todesfall und spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung familiärer und wirtschaftlicher Interessen.

Das Erbrecht umfasst insbesondere:

  • die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament oder Erbvertrag besteht;
  • die gewillkürte Erbfolge, welche eine individuelle Gestaltung durch Testament oder Erbvertrag erlaubt;
  • den Schutz von Pflichtteilsberechtigten, denen das Gesetz einen Mindestanteil am Nachlass garantiert;
  • die Nachlassabwicklung und -teilung, einschliesslich Inventaraufnahme, Schuldenbereinigung und Umsetzung des letzten Willens;
  • die Beilegung von Erbstreitigkeiten, die häufig mit komplexen rechtlichen und familiären Fragestellungen verbunden sind.

Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Privatpersonen und Familien in sämtlichen Phasen des erbrechtlichen Prozesses – vorausschauend, strukturiert und mit der nötigen Sensibilität.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Unterstützung bei der Nachlassplanung, insbesondere bei der Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen;
  • Beratung von Erben bei der Inventaraufnahme, der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie bei Haftungsfragen;
  • Vertretung und Wahrung der Interessen unserer Mandanten bei der Aufteilung des Nachlasses und bei familiären Konflikten;
  • Begleitung bei streitigen Erbverfahren vor Gerichten oder Behörden;
  • Sicherstellung der ordnungsgemässen Umsetzung letztwilliger Verfügungen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfolgen einen pragmatischen, diskreten und lösungsorientierten Ansatz. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, Konflikte zu vermeiden oder effizient zu lösen und den letzten Willen unserer Mandanten zuverlässig und rechtssicher umzusetzen.