Trevor Purdie
Freiburg, Lausanne
Trevor J. Purdie
Rechtsanwalt, Managing Partner
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Gillon Luke H.
Freiburg
Luke H. Gillon
Rechtsanwalt, Partner, Gründer der L’Etude Swiss Lawyers SA
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Lausanne
Laurence Veya
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Freiburg
Joëlle De Sepibus
Rechtsanwältin, Doktorin der Rechtswissenschaften, Privatdozentin
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Julie Eigenmann
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Genf, Lausanne
Vicky Camilo
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Aïcha Cetin
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Galaad A. Loup
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Cedric Pope Krähenbühl
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Chiara Lo Priore
Anwaltspraktikantin
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht zählt zu den dynamischsten Bereichen des Schweizer Rechts. Kein anderer Rechtsbereich ist so stark von der Rechtsprechung geprägt, insbesondere durch zahlreiche Entscheide des Bundesgerichts. Dies unterstreicht die zentrale Bedeutung des Arbeitsverhältnisses in einer sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umgebung.

Die zunehmende Verbreitung neuer Arbeitsformen – wie Telearbeit, hybride Modelle, digitale Plattformen oder flexible Vertragsstrukturen – hat das Arbeitsrecht weiterentwickelt und das Personalmanagement komplexer gemacht. Diese Entwicklungen, deren Bedeutung seit der COVID-19-Pandemie stark zugenommen hat, erfordern eine präzise, strategische und reaktionsschnelle rechtliche Begleitung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte, darunter Fachanwälte SAV Arbeitsrecht, beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Arbeitsverhältnisses – von der Anstellung über das laufende Arbeitsverhältnis und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bis hin zur Beendigung und Streitbeilegung.

Darüber hinaus sind wir auch im öffentlichen Arbeitsrecht tätig. In diesem Rahmen beraten wir regelmässig Gemeinden, Verwaltungsbehörden, öffentliche Spitäler, Hochschulen sowie deren Mitarbeitende in allen Fragen öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen (Sonderklauseln, Boni, Homeoffice, Konkurrenzverbote, Vertraulichkeit);
  • Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorgaben und Personalrichtlinien (interne Reglemente, Gleichstellung, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit);
  • Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschliesslich Einzel- und Massenentlassungen, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen und Disziplinarverfahren;
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörden, Zivilgerichten und Verwaltungsbehörden;
  • Beratung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere zu Gesamtarbeitsverträgen, Gewerkschaftsbeziehungen und Personalrecht im öffentlichen Sektor;
  • Unterstützung von Führungskräften und Kadern bei Fragen der Vergütung, variablen Entlöhnung, Gewinnbeteiligung, internationalen Mobilität und Vertraulichkeit.

Unsere Tätigkeit ist geprägt von einem praxisnahen und lösungsorientierten Ansatz. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Konflikte effizient zu lösen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten gerecht werden.